Grunderwerbsteuer: Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand bestätigt

In einer aktuellen Entscheidung vom 27.09.2012 II R 7/12 hat der BFH die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs
zum sog. einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht bestätigt.

Wird im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks ein Werkvertrag
mit einem Bauträger über die Errichtung eines Gebäudes abgeschlossen, unterliegt
danach das gesamte bebaute Grundstück der Grunderwerbsteuer. In diesem Fall
werden die bereits mit Umsatzsteuer belasteten (Bau-)Leistungen zusätzlich der
Grunderwerbsteuer unterworfen, was in der Vergangenheit immer wieder in der
Kritik stand.

Das Urteil im Volltext