Einkommensteuererklärung 2010 – Frist 31.05.2011 beachten

Am 31.05. endet in diesem Jahr die reguläre Frist für die Abgabe der
Einkommensteuererklärung, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer entsprechenden
Erklärung verpflichtet ist. Steuerzahler, die ihre Steuererklärung von einem
Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen, haben
automatisch bis zum 31.12. des Jahres Zeit.

Kann der Termin bei der selbst erstellten Einkommensteuererklärung nicht
eingehalten werden, sollte eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt
werden, da ansonsten ein Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 Euro festgesetzt
werden kann. Bei den meisten Finanzämtern ist eine Verlängerung problemlos
möglich. Der Antrag sollte allerdings schriftlich gestellt werden. Hören die
Steuerzahler dann nichts vom Finanzamt, gilt der Antrag in der Regel als
genehmigt.

Steuerzahler, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchten,
haben nun mindestens vier Jahre für die Abgabe Zeit, denn die zweijährige
Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung wurde abgeschafft. Das heißt, die
Einkommensteuererklärung 2010 muss spätestens am 31.12.2014 abgegeben werden.
Einige Finanzgerichte (z. B. FG Köln, Az.: 11 K 4917/07) entschieden inzwischen,
dass auch die Steuerzahler, die freiwillig ihre Steuererklärung abgeben wollen,
sieben Jahre Zeit haben müssten. Allerdings ist zu der Frage auch noch eine
Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 53/10 anhängig, sodass
die endgültige Klärung dieser Frage noch aus steht.

(Auszug aus einer Information des Bundes der Steuerzahler e. V.)