Neue Firmenwagenregelung nur für Arbeitnehmer?

Vor dem Steuerrecht sind alle gleich! Wenn es nach dem Fiskus geht, gilt dies
nicht bei der Firmenwagenbesteuerung. Während Arbeitnehmer nach einem aktuellen
BMF-Schreiben Wege zur Arbeit mit dem Dienstfahrzeug genau abrechnen können,
müssen Unternehmer pauschalieren.

Der Bund der Steuerzahler fordert die Finanzverwaltung daher auf, dieses
Ungleichgewicht zu beseitigen und bereits ergangene steuerzahlerfreundliche
Entscheidungen zur Dienstwagenbesteuerung auch für Unternehmer anzuwenden.

Ausgangspunkt waren mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofes, die eine
genaue Abrechnung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zuließen (Az.:
VI R 54/09 und VI R 55/09). Zunächst weigerte sich die Finanzverwaltung, diese
Entscheidungen anzuwenden und erließ einen Nichtanwendungserlass. Mit
Verwaltungsschreiben vom 01.04.2011 akzeptierte die Finanzverwaltung dann die
steuerzahlerfreundlichen Urteile. Das Verwaltungsschreiben bezog sich jedoch
ausdrücklich nur auf Arbeitnehmer. Grund genug für den BdSt nachzufragen, ob die
Regelung auch für Unternehmer gilt. Antwort: Nein. Ob diese Differenzierung
berechtigt ist, darf bezweifelt werden. Unternehmer, die den Firmenwagen weniger
als an 15 Tagen im Monat für Fahrten Wohnung/Betrieb benutzen, sollten auf eine
taggenaue Abrechnung bestehen. Unter Umständen muss wieder eine gerichtliche
Klärung erfolgen.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler e. V. vom
06.07.2011)