Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2010 dem Jahressteuergesetz 2010
zugestimmt.
Unter anderem sind folgende Regelungen hervorzuheben:
Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei
Gegenständen des täglichen Gebrauchs (Anpassungen an die Rechtsprechung des
BFH)
Vereinfachungen und Korrekturen beim
Kapitalertragsteuerabzug
Aktualisierungen und Anpassungen im Bereich der
Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern
mit Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht sowie im
Grunderwerbsteuerrecht; bei der ErbSt/SchenkSt gilt dies rückwirkend in
allen noch nicht bestandskräftigen Fällen
Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis
zu 2.100 Euro pro Jahr für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und
Pflegschaften ab 2011
teilweise Wiederzulassung des
Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzugs bis 1.250 Euro für häusliche
Arbeitszimmer
Anpassung der Bemessungsgrundlage der AfA bei der
Einlage von privaten Wirtschaftsgütern in Betriebsvermögen
Einführung der Steuerpflicht für vom Finanzamt
auf Einkommensteuer geleistete Zinsen
elektronische Übermittlungspflicht für
Umsatzsteuerjahreserklärungen