Körperschaftsteuerliche Sanierungsklausel vor dem Aus

Die EU-Kommission hat am 26.01.2011 die Entscheidung bekannt gegeben, dass
nach ihrer Ansicht die sog. „Sanierungsklausel“ im deutschen
Körperschaftsteuerrecht gegen das europäische Beihilfeverbot verstößt. Die
Finanzverwaltung ist daher verpflichtet, die aufgrund der Regelung nicht
erhobenen Steuern nun von den betroffenen Unternehmen nachzufordern. Dies könnte
die Übernahmeentscheidung von zahlreichen Investoren nachträglich wirtschaftlich
entwerten und den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig schädigen, da ein
vorhersehbares steuerliches Umfeld eine der Grundvoraussetzungen ist. Gerade
hier steht Deutschland jedoch schon seit Jahren in der Kritik.

Durch die nun mit dem europäischen Recht für unvereinbar erklärte Norm sollte
in der Finanzkrise die Übernahme von wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen
erleichtert werden. Hierzu wurde – abweichend eines seit 2008 geltenden
Grundsatzes des Körperschaftsteuerrechts – unter bestimmten Voraussetzungen
zugelassen, dass die Verluste der erworbenen Gesellschaft uneingeschränkt
bestehen bleiben, auch wenn 25 % oder mehr der Gesellschaftsanteile verkauft
werden. Durch diese Ausnahme sollten Investoren angelockt werden, um so auch
Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.

Allerdings steht der Bundesrepublik noch die Überprüfung der
Kommissionsentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union offen; ob
sich das Finanzministerium hierzu entschließen kann, ist derzeit offen.

(Auszug aus Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V.)