Nach einem Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung soll der Abgabesatz von derzeit 3,9 % ab dem 01.01.2013 auf 4,1 % angehoben werden.
(siehe auch www.bmas.de)
Nach einem Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung soll der Abgabesatz von derzeit 3,9 % ab dem 01.01.2013 auf 4,1 % angehoben werden.
(siehe auch www.bmas.de)
Kanzlei Groll, Gross & Steiner
Prannerstraße 6
80333 München