Wie einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Gesundheit zu entnehmen
ist, sollen die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenkasse ab dem 01.01.2011
erhöht werden:
einheitliche allgemeiner Beitragssatz | Anteil Arbeitgeber | Anteil Arbeitnehmer | |
bisher | 14,9 % | 7,0 % | 7,9 % |
neu | 15,5 % | 7,3 % | 8,2 % |
Dies entspricht einem paritätisch finanzierten Beitragssatz von 14,6 %
(bisher 14,0 %); der Beitragszuschlag für Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 % bleibt
unverändert.
Darüber hinaus erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit, kassenindividuelle
einkommensunabhängige Zusatzbeiträge zu erheben.