Abgeltungsteuer: Neues Musterverfahren zur Einschränkung des Werbungskostenabzugs

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein Musterverfahren gegen die
Einschränkung des Werbungskostenabzugs bei der Abgeltungsteuer. Das Verfahren
ist nunmehr beim Finanzgericht Münster unter dem Aktenzeichen 6 K 607/11 F
anhängig.

Seit Einführung der Abgeltungsteuer können Werbungskosten, die im
Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, nicht mehr gesondert geltend gemacht
werden. Vielmehr werden die Werbungskosten mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801
Euro pro Jahr und Person (1.602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren) pauschal
abgegolten.

Betroffene Steuerzahler können sich nunmehr auf das neue Verfahren beim FG
Münster berufen. Ob die Finanzverwaltung Einsprüche mit Hinweis auf dieses neue
Verfahren ruhen lässt, ist jedoch noch ungewiss. Ein Anspruch auf Zwangsruhe
besteht nämlich erst, wenn das Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist.
Betroffene Steuerzahler sollten dennoch – unter Angabe des neuen Aktenzeichens –
versuchen, das Ruhen ihres Einspruchsverfahrens zu erreichen.

(Auszug aus Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler e. V. vom
03.03.2011)