Schuldzinsen nach Verkauf der Immobilie abzugsfähig?

Mit der Frage, ob – entgegen der Verwaltungspraxis – Schuldzinsen auch nach
Veräußerung einer vermieteten Immobilie als Werbungskosten abzugsfähig sind,
wird sich der BFH in zwei anhängigen Verfahren (Az.: IX R 67/10 und IX R 16/11)
beschäftigen.

Betroffene Fälle können unter Hinweis auf diese Verfahren offengehalten
werden.