Neue Arbeitszimmerregelung

Wie bekannt geworden ist, soll das Jahressteuergesetz 2010 auch eine neue
Regelung zur Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
enthalten. Danach sind entsprechende Kosten bis zur Höhe von 1.250 Euro jährlich
abzugsfähig, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz
zur Verfügung steht.

Eine Abzugsbegrenzung besteht – wie bisher – nur dann nicht, wenn das
Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet.

Dies soll rückwirkend ab 2007 gelten.

Das JStG 2010 soll voraussichtlich Ende November 2010 verabschiedet werden.