Kosten für private Telefonate auf Dienstreise als Werbungskosten abzugsfähig

Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 02.09.2009 7 K 2/07 (EFG 2010 S.
706) entschieden, dass Telefonkosten auch dann als Werbungskosten abzugsfähig
sind, wenn die Tätigkeit nicht als doppelte Haushaltsführung, sondern als
Dienstreise beurteilt wird.

Im Streitfall führte ein Soldat auf See Telefonate mit Angehörigen und
Freundin. Das Gericht erkannte die Kosten hierfür an, weil die Telefonat durch
eine berufliche Auswärtstätigkeit – über eine Woche hinaus – veranlasst waren.

Gegen dieses Urteil ist Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden (Az. des
BFH: VI B 31/10).