Versand von Rechnungen künftig mit einfacher E-Mail möglich

Während Fachwelt und Politik derzeit über den großen Wurf in der
Steuergesetzgebung diskutieren, soll ab dem 01.07.2011 für Unternehmer bereits
eine große Erleichterung eintreten. Ab diesem Zeitpunkt, so sieht es der
aktuelle Stand des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vor, dürfen Rechnungen an
den Empfänger elektronisch, etwa per E-Mail, ohne weitere bürokratische Hürden
übermittelt werden. Bedingung ist, dass der Adressat diesem papierlosen
Verfahren zugestimmt hat.

Der DStV hält die dabei von der Bundesregierung prognostizierten Einsparungen
in Milliardenhöhe langfristig für realistisch. Ferner begrüßt der Verband vor
allem die Beseitigung der bisherigen Rechtsunsicherheit. Zwar genügte dem
Leistungsempfänger bislang für Zwecke der Umsatzsteuer bei Flug- oder
Bahntickets ausnahmsweise ein PDF-Dokument. In allen anderen Fällen,
beispielsweise Telefonrechnungen, blieb der Vorsteuerabzug bei Versand per
E-Mail ohne komplizierte elektronische Signatur versagt.

Wichtig ist beim einfachen elektronischen Rechtsverkehr ohne Signatur
künftig, dass beim Empfänger die Echtheit der Rechnung sowie die Unversehrtheit
deren Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet sind. Für Unternehmen, die über
kein kaufmännisches Rechnungswesen verfügen, soll hierfür im Einzelfall schon
der manuelle Abgleich der Rechnung mit der Bestellung und gegebenenfalls dem
Lieferschein genügen.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V.
vom 30.06.2011)