Neue Sachbezugswerte ab 2012

Die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
(BGBl 2011 I S. 2453) sieht u. a. eine Anhebung der lohnsteuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte vor. Danach beträgt der Wert der
freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2012 insgesamt 219 € (bis 2011:
217 €) monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:

Frühstück: 47 €

Mittag-/Abendessen (jeweils): 86 € monatlich.

Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der
Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt,  ergibt sich
somit ein Wert von 2,87 € (Mittag- oder Abendessen) bzw. von
1,57 €
(Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers
mindern den Sachbezugswert.

(Siehe dazu auch BMF-Schreiben vom 15.12.2011 – IV C 5 – S 2334/11/10005)