Neue Sachbezugs­werte ab 2013

Die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
(Bundesrats-Drucksache 673/12) sieht u. a. eine Anhebung der lohnsteuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte vor. Danach beträgt der Wert der
freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2013 insgesamt 224 € (bis 2012:
219 €) monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:

Frühstück: 48 €

Mittag-/Abendessen (jeweils): 88 € monatlich.

Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der
Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt,  ergibt sich
somit ein Wert von 2,93 € (Mittag- oder Abendessen) bzw. von
1,60 €
(Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers
mindern den Sachbezugswert.