Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG eine wettbewerbswidrige Beihilfe?

Durch das Bürgerentlastungsgesetz wurde im Jahre 2009 der § 8c KStG, der bei
qualifizierten Anteilserwerben von Körperschaften einen (teilweisen) Untergang
von Verlusten vorsieht, um eine Sanierungsklausel ergänzt. Diese als Reaktion
auf die globale Finanz- und Wirtschaftskrise eingefügte Ausnahme sieht vor, dass
die steuerlichen Verlustvorträge erhalten bleiben, wenn der Beteiligungserwerb
zum Zwecke der Sanierung erfolgt.

Die Europäische Kommission will in dieser aufgrund der
Tatbestandsvoraussetzungen ohnehin eng begrenzten Ausnahmevorschrift eine
unzulässige staatliche Beihilfe erkennen. Sie hat daher gegen die Bundesrepublik
Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV
eingeleitet.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) weist darauf hin, dass im Falle
der Qualifizierung der Sanierungsklausel als verbotene Beihilfe die
Bundesrepublik gemeinschaftsrechtlich verpflichtet ist, die Regelung aufzuheben
und eventuell geleistete Vorteile zurückzufordern. Demnach wären
entsprechende Verlust-Feststellungsbescheide nachträglich zu korrigieren, das zu
versteuernde Einkommen in Körperschaftsteuerbescheiden, in denen Verluste bei
der Einkommensermittlung berücksichtigt wurden, zu erhöhen und die
Körperschaftsteuer einzufordern. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH führen
weder rechtliche, politische noch praktische Schwierigkeiten auch auf
steuerlichem Gebiet dazu, dass von einer Rückforderung abgesehen werden kann.
Insbesondere ist auch eine etwaige Bestandskraft eines Bescheides unerheblich.
Auf einen Vertrauensschutz kann sich der Beihilfebegünstigte in der Regel nicht
berufen.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Sanierungsklausel sollte bei
der Beratung von steuerlichen Gestaltungen in diesem Zusammenhang der Erwerber
von Anteilen an Kapitalgesellschaften darauf hingewiesen werden, dass aufgrund
des beschriebenen Verfahrens eine nachträgliche Aberkennung der vortragsfähigen
Verluste der Gesellschaft möglich ist.

(Auszug aus einer Information des DStV)