Sog. Seeling-Modell läuft aus

Im Rahmen des Entwurfs zum Jahressteuergesetz 2010 wird der Vorsteuerabzug
aus der Anschaffung bzw. Herstellung von Gebäuden, die auch privat genutzt
werden, neu geregelt.

Bislang konnte in diesen Fällen der Vorsteuerabzug (zunächst) in voller Höhe
geltend gemacht werden; die private Nutzung musste dann jährlich als sonstige
Leistung versteuert werden, wobei die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über
10 Jahre verteilt berücksichtigt wurden.

Künftig kommt ein Vorsteuerabzug nur noch anteilig entsprechend der
unternehmerischen Nutzung in Betracht.

Die Verschärfung gilt aber noch nicht für Gebäude, die bis zum 31.12.2010
angeschafft werden (Kaufvertragsdatum) oder mit deren Herstellung bis zu diesem
Zeitpunkt begonnen wird (Bauantragstellung).