Strafbefreiende Selbstanzeige soll erhalten bleiben

Aufgrund einer kleinen Anfrage der Linksfraktion teilte die Bundesregierung
mit, dass an der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei
Steuerhinterziehung festgehalten wird, da es hierbei nach Ansicht der
Bundesregierung um den verfassungsrechtlich anerkannten Weg zurück in die
Steuerehrlichkeit handelt.

Die Bundesregierung hat das Ziel, dieses Instrument zu erhalten, jedoch dort,
wo die Selbstanzeige mit krimineller Energie von Anfang an bereits in die
Steuerhinterziehungsplanung mit einbezogen wird, Schranken zu definieren.
Änderungen bedürfen aber einer sorgfältigen Prüfung, da diese Erkenntnisquelle
für weitere Ermittlungsansätze nicht zum Versiegen gebracht werden soll.

(siehe auch Deutscher Bundestag, hib-Meldung vom 22.04.2010)