Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige

Der Bundesrat hat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt. Danach treten
bei der strafbefreienden Selbstanzeige in Hinterziehungsfällen (§ 371 AO)
schärfere Regeln in Kraft. Eine wichtige Änderung ist, dass eine Straffreiheit
bereits ab dem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht kommt, ab dem die Entdeckung
droht. Für Hinterziehungsbeträge ab 50.000 Euro kann eine Strafverfolgung nur
dann verhindert werden, wenn neben den hinterzogenen Steuern zusätzlich ein
Zuschlag in Höhe von 5 % darauf entrichtet wird.

Eine strafbefreiende Erklärung nach altem Recht kann nur noch bis zur
Verkündung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (möglicherweise im Mai) abgegeben
werden.