Solidaritätszuschlag vor dem Bundesverfassungsgericht

Wie der Bund der Steuerzahler mitgeteilt hat, hat das Niedersächsische
Finanzgericht in einem Vorlagebeschluss dem Bundesverfassungsgericht die Frage
zur Klärung vorgelegt, ob die Erhebung des Solidaritätszuschlags
verfassungswidrig sei.

Seit einiger Zeit erfolgt die Festsetzung des Solidaritätszuschlags
vorläufig. Betroffene Steuerbescheide bleiben somit von Amts wegen offen und
können nach einer endgültigen Entscheidung des BVerfG korrigiert werden.

(Aus einer Information des Bundes der Steuerzahler e. V.)