Wer ist sozialversicherungspflichtig?

Die Deutsche Rentenversicherung hat ein Rundschreiben zur Klärung der Frage,
ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird,
veröffentlicht. Im sog. Statusfeststellungsverfahren wird verbindlich
entschieden, wie eine Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich einzustufen ist.
Das Rundschreiben enthält zahlreiche Anlagen, in denen auch die
versicherungsrechtliche Einstufung von einzelnen Fallgruppen, wie z. B.
Handelsvertreter, Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende
Familienangehörige oder in Film, Funk, Fernsehen und Theater tätige Personen
erläutert wird.


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