Ab 2012 sind folgende Rechengrößen der Sozialversicherung vorgesehen:

* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert
bundeseinheitlich.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales)