Spenden und Zuwendungen zur Unterstützung der Opfer der Erdbeben-Katastrophe in Haiti

Die Finanzverwaltung hat Erleichterungen zur steuerlichen Behandlung von
Zuwendungen und Spenden an Erdbebenopfer in Haiti bekanntgegeben. Die Regelungen
gelten vom 12.01.2010 bis zum 31.07.2010.

Danach ist z. B. für Spenden auf Sonderkonten, die von juristischen Personen
des öffentlichen Rechts, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege etc. eingerichtet
wurden, als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg bzw. der Kontoauszug
oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking ohne betragsmäßige Begrenzung
ausreichend.

Zu weiteren Erleichterungen bei Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen oder bei
Arbeitslohnspenden siehe BMF-Schreiben vom 04.02.2010 – IV C 4 – S 2223/07/0015.

Das BMF-Schreiben vom 04.02.2010 finden Sie

hier