Gesetz gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche

Die Bundesregierung will den Kampf gegen Steuer­hinter­ziehung und Geld­wäsche
weiter vorantreiben. Die Selbst­anzeige soll nur dann zu völliger Straf­freiheit
führen, wenn alles offengelegt wird. Damit will sie einen Missbrauch der strafbefreienden Selbstanzeige
ausschließen. Oft werden nicht alle Tatbestände der Steuerhinterziehung vollständig
angezeigt. Vielmehr wird nur das offengelegt, was die Medien bekannt machen: Die
Anzeigen beschränken sich dann ausschließlich auf das Herkunftsland der
Datenträger und die dort genannten Geldinstitute.

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur besseren
Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sieht vor

Straffreiheit bei Selbstanzeige nur noch dann zu
gewähren, wenn der Steuerpflichtige alle Besteuerungsgrundlagen und
Sachverhalte vollständig und zutreffend nacherklärt.

Künftig ist eine Selbstanzeige nur noch bis zur
Bekanntgabe der Prüfungsanordnung durch die Finanzbehörde möglich – nicht
mehr, bis der Steuerprüfer kommt.

Für alle bereits abgegebenen Teilselbstanzeigen gilt: Sie führen nur noch in
dem erklärten Umfang zu Straffreiheit. Stellt die Finanzbehörde darüber hinaus
Steuerhinterziehungstatbestände fest, sind diese strafbar.

In jüngster Zeit gab es eine Flut von Selbstanzeigen bei den Steuerbehörden.
Diese beruhten zu einem erheblichen Teil auf dem Ermittlungsdruck, der durch
angekaufte Steuerdaten
aus dem Ausland entstand. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 09.11.2010 die
Auffassung der Bundesregierung gestützt, wonach die Behörden angekaufte Daten
als Beweismittel im Steuerstrafverfahren verwenden dürfen.

Die strafbefreiende Selbstanzeige war bisher durchaus ein erfolgreiches
Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Eine vollständige Abschaffung
der Selbstanzeige nähme Ermittlungsmöglichkeiten und verringerte das
Steueraufkommen. Daher bleibt die „Brücke in die Steuerehrlichkeit“ für diejenigen bestehen,
die ihren Steuerpflichten künftig wieder voll nachkommen wollen.

… Die internationale Zusammenarbeit der Behörden wird mit den
internationalen Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen
zunehmend erfolgreicher. So wollen beispielsweise Deutschland und die Schweiz über eine Erweiterung
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Steuerbereich und über den
verbesserten Marktzugang für Banken verhandeln. Außerdem erweitert der Gesetzentwurf die Straftatbestände für Geldwäsche: So
sollen gewerbs- oder bandenmäßig betriebene Marktmanipulation, Insiderhandel und
Produktpiraterie künftig strafrechtlich zu Vortaten der Geldwäsche zählen.

(Aus einer Information der Bundesregierung vom 08.12.2010 –
www.bundesregierung-online.de)