Die Regierungskoalition hat sich auf eine Reihe von steuervereinfachenden und
bürokratieentlastenden Maßnahmen verständigt. Danach ist u. a. Folgendes
geplant:
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 €
auf 1.000 €
Bei der Berücksichtigung von
Kinderbetreuungskosten soll auf die Unterscheidung „berufliche oder private
Veranlassung“ verzichtet werden
Künftig soll keine Einkommensüberprüfung mehr bei
der Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder vorgenommen werden
Die Nachweise für die Berücksichtigung der
Entfernungspauschale bei abwechselnder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
und PKW sollen vereinfacht werden
Die Veranlagungsarten für Eheleute sollen
reduziert werden
Kapitaleinkünfte sollen nicht mehr in die
Steuererklärung einbezogen werden, soweit außergewöhnliche Belastungen oder
Spenden zu berücksichtigen sind
Die Grenze für die Anerkennung einer verbilligten
Vermietung soll auf 66 % vereinheitlicht werden
Nicht unternehmerisch tätige Bürger sollen
künftig die Möglichkeit erhalten, nur noch alle zwei Jahre eine
Einkommensteuererklärung abzugeben.
(siehe dazu auch:
Bundesfinanzministerium)