Geplante Steuervereinfachung belastet Berufspendler

Die geplanten Steuervereinfachungen 2011 sollen auch die Absetzbarkeit von
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als
Werbungskosten/Betriebsausgaben neu regeln. Hier kann es zu Mehrbelastungen
kommen.

Die von der Bundesregierung versprochene Entlastung der Steuerzahler kehrt
sich damit ins Gegenteil. Deshalb muss der Gesetzentwurf dringend nachgebessert
werden. Eine Anhebung der Entfernungspauschale ist dabei dringend geboten,
fordert der Bund der Steuerzahler. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für die
Absetzbarkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als
Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben nicht mehr eine taggenaue
Günstigerprüfung, sondern nur noch eine jahresbezogene Günstigerprüfung
durchgeführt wird. Nun soll nur noch jahresbezogen überprüft werden, ob die
Entfernungspauschale oder die Angabe der tatsächlichen Kosten für die in
Anspruch genommenen öffentlichen Verkehrsmittel für den Steuerzahler günstiger
ist. Diese Regelung ist vor allem für die Finanzämter entlastend. In vielen
Fällen führt sie bei den Steuerzahlern zu einer finanziellen Schlechterstellung.

Bei Arbeitnehmern, die unterjährig oder täglich mehrere Verkehrsmittel, also
den PKW und öffentliche Verkehrsmittel nutzen, oder wenn sie mehrere
Arbeitsplätze haben, die sie mit verschiedenen Verkehrsmitteln aufsuchen, kann
die Neuregelung zu einer Steuererhöhung führen. Eine echte Steuervereinfachung,
die auch zum Vorteil der Steuerzahler ist, kann nur durch eine entsprechende
Anhebung der Entfernungspauschale realisiert werden. Entsprechend sollte der
Referentenentwurf nachgebessert werden. Ansonsten profitiert hauptsächlich die
Steuerverwaltung.

(Auszug aus Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler e. V. vom 09.01.2011
– mit Berechnungsbeispielen)

Die komplette Pressemitteilung mit Berechnungsbeispielen finden Sie

hier