Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
beschlossen.

Neben der bereits in 2011 wirksam werdenden Erhöhung des
Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro sind ab 2012 u. a.
folgende Erleichterungen vorgesehen:

Die Einkünfte- bzw. Bezügegrenze (bisher 8.004
Euro jährlich) für die Anerkennung volljähriger Kinder fällt vollständig
weg; entscheidend für die Gewährung von Kindergeld/ Kinderfreibetrag ist
nunmehr ausschließlich, dass das Kind keiner vollen Erwerbstätigkeit
nachgeht.

Kinderbetreuungskosten sollen künftig unabhängig
von Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung der Eltern als
Sonderausgaben abgezogen werden können.

Arbeitnehmer, die daneben lediglich nicht der
Abgeltungsteuer unterliegende Kapitaleinkünfte oder Vermietungserträge von
höchstens 13.000 Euro (Ehegatten 26.000 Euro) jährlich erzielen, können
künftig Einkommensteuer-Erklärungen für 2 Jahre abgeben.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Sommer verabschiedet werden.