Voraussetzungen einer steuerfreien Geschäftsveräußerung im Ganzen

Der BFH hat mit Beschluss vom 14.07.2010 XI R 27/08 dem Europäischen
Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob auch dann eine nicht umsatzsteuerbare
Geschäftsveräußerung vorliegt, wenn einzelne Betriebsgrundlagen nicht
mitveräußert worden sind.

Im Streitfall wurden der Warenbestand und die Geschäftsausstattung eines
Einzelhandelsgeschäfts an eine GmbH verkauft, das Ladenlokal aber lediglich der
GmbH vermietet. Zu klären ist u. a., ob durch die Vermietung eine langfristige
Überlassung zur Nutzung vorliegt und die dauerhafte Fortführung des Unternehmens
durch den Übernehmer gewährleistet ist.

Das Urteil im Volltext