Studienkosten geltend machen

Studienkosten geltend machen


Studienkosten geltend machen

Der BFH hat mit zwei
Urteilen vom 28.07.2011 (VI R 15/11 und VI R 14/07) entschieden, dass
Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium als
(vorweggenommene) Werbungskosten berücksichtigt werden können. Das bedeutet,
dass z. B. Kosten für Fachliteratur, Studienfahrten, Semestergebühren oder
Fahrtkosten zur Uni (nachträglich) geltend gemacht und ggf. als Verluste mit den
Einkünften beim späteren Berufsstart verrechnet werden können. Bis zum
31.12.2011 kann noch eine Steuererklärung für 2007 abgegeben werden.

Die Finanzverwaltung
prüft derzeit, wie die neue Rechtsprechung gesetzgeberisch umgesetzt werden
kann.