Keine ermäßigte Mehrwertsteuer für das Herunterladen von Büchern

Die Mehrwertsteuer soll „vorrangig als Instrument zur Erzielung von Einnahmen“ ausgestaltet werden. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. Es sei daher wünschenswert, die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer zu verbreitern, indem bestehende Ausnahmen und Sonderregelungen reduziert würden. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf eine Äußerung ihres Vertreters im Finanzausschuss, der auf die Frage nach der Schaffung einer EU-weiten rechtlichen Grundlage für die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für das Herunterladen von elektronischen Büchern deutlich gemacht habe, dass die Regierung ein derartiges Anliegen nicht unterstützen werde.

(Siehe aktuelle Meldungen des Deutschen Bundestages vom 07.03.2012)