Es ist geplant, die Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung von bisher 5 Jahren an die steuerliche Festsetzungsfrist von 10 Jahren bei hinterzogenen Steuern anzugleichen.
Es ist geplant, die Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung von bisher 5 Jahren an die steuerliche Festsetzungsfrist von 10 Jahren bei hinterzogenen Steuern anzugleichen.
Kanzlei Groll, Gross & Steiner
Prannerstraße 6
80333 München