Es ist geplant, die Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung von bisher 5 Jahren an die steuerliche Festsetzungsfrist von 10 Jahren bei hinterzogenen Steuern anzugleichen.
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten geplant
- München – 26.08.2013