Verfassungsbeschwerde gegen die Einbeziehung des Elterngeldes in den Progressionsvorbehalt

Gegen die Vereinbarkeit der Einbeziehung des Mindestelterngeldes in
den Progressionsvorbehalt wurde eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Mittlerweile wurde das Aktenzeichen beim BVerfG bekannt – es lautet: 2 BvR
2604/09.

Betroffene sollten daher gegen die Einkommensteuerbescheide Einspruch
einlegen und auf die anhängige Verfassungsbeschwerde hinweisen. In diesen Fällen
ruht das Einspruchsverfahren kraft Gesetzes nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.