Zahlreiche Vorschläge zum Jahressteuergesetz 2013

Die Länder haben heute äußerst umfangreich zu einem Gesetzentwurf Stellung
genommen, der fachlich notwendige Änderungen – insbesondere aufgrund
europäischer Rechtsetzung und Rechtsprechung – im Steuerrecht umsetzen soll.

Sie wollen unter anderem die inländische Steuerbefreiung für Kapitalerträge
aus sogenanntem Streubesitz (Beteiligungen eines Unternehmens an einem anderen
mit weniger als zehn Prozent) abschaffen. Zur Begründung verweist der Bundesrat
auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die diesen Schritt
erforderlich macht. Zudem bittet der Bundesrat, die Rechtsgrundlagen für eine
Gleichstellung
der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im
Steuerrecht zu schaffen. Schwerpunkt müsse dabei die Gleichsetzung von
Lebenspartnern und Ehegatten in allen Vorschriften des Einkommensteuerrechts
bilden.

Die sogenannten Cash-GmbHs, mit deren Hilfe selbst größere Vermögen
legal erbschaftsteuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden können,
wollen die Länder stark beschränken und damit ein Schlupfloch im Bereich der
Erbschaftsteuer schließen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch zu
prüfen, ob Vereinfachungen und Verbesserungen der Rechtssicherheit bei der
körperschaftsteuerlichen Organschaftsbesteuerung möglich sind.

(Pressemitteilung des Bundesrates vom 06.07.2012)