Der Bundesrat hat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden in seiner Sitzung vom 08.07.2011
nicht zugestimmt. Mit dem Gesetz sollten Sanierungsmaßnahmen an vermieteten
Wohnungen und zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Eigentumswohnungen
gefördert werden, die dazu führen, dass gemäß der Energieeinsparverordnung
bestimmte Werte (Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust) an
Wohngebäuden nicht überschritten werden.
Der Vermittlungsausschuss wurde von der Länderkammer nicht angerufen. Somit
hat der Bundestag bzw. die Bundesregierung die Möglichkeit, dies zu tun.