Abzug von Schuldzinsen nach Verkauf einer Mietimmobilie

Derzeit ist unklar, ob nach dem Verkauf einer privaten vermieteten Immobilie verbleibende Schuldzinsen auch dann weiterhin bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können, wenn die 10-jährige „Spekulationsfrist“ (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG) abgelaufen ist.

Zu dieser Frage ist aktuell ein Verfahren vor dem BFH anhängig (Az.: IX R 45/13). Die Vorinstanz (Niedersächsisches FG, Urteil vom 30.08.2013 11 K 31/13) hatte den Abzug bejaht.

Unter Berufung auf das anhängige Verfahren können Einsprüche insoweit ruhen (§ 363 Abs. 2 AO).