Die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
(BGBl 2013 I S. 3871) sieht u. a. eine Anhebung der lohnsteuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte vor. Danach beträgt der Wert der
freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2014 insgesamt 229 Euro (bis 2013:
224 Euro) monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
Frühstück: 49 Euro
Mittag-/Abendessen (jeweils): 90 Euro monatlich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der
Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich
somit ein Wert von 3,00 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von
1,63 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers
mindern den Sachbezugswert.