Sachbezugs­werte ab 2015

Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung
(BGBl 2014 I S. 1799) gegenüber 2014 nicht verändert. Danach beträgt der Wert der
freien (Voll-)Verpflegung auch ab dem 01.01.2015 weiterhin insgesamt 229 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:

Frühstück: 49 Euro

Mittag-/Abendessen (jeweils): 90 Euro monatlich.

Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der
Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt,  ergibt sich
somit ein Wert von 3,00 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von
1,63 Euro
(Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers
mindern den Sachbezugswert.