Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wie bekannt geworden ist, soll der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben werden; ab dem 2. Kind soll eine Erhöhung um weitere 240 Euro erfolgen.

Wie die Anhebung von Grundfreibetrag und Kindergeld soll auch die Neuregelung bereits für das laufende Jahr 2015 in Kraft treten.