Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Maßnahmen im Mietwohnungsneubau vorgelegt, um insbesondere private Investoren zum Bau preiswerten Wohnraumes in besonders angespannten Gebieten (Fördergebiet) anzuregen.

Danach können für begünstigte Investitionen (Anschaffung bzw. Herstellung neuer Gebäude und Eigentumswohnungen im Fördergebiet) in den ersten beiden Jahren bis zu jeweils 10 % und im darauffolgenden dritten Jahr bis zu 9 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage (maximal 2.000 Euro je m² Wohnfläche) neben der „normalen“ Abschreibung als Sonderabschreibung berücksichtigt werden.

Begünstigt sollen Investitionen sein, wenn der Bauantrag bzw. die Bauanzeige nach dem 31.12.2015 und vor dem 01.01.2019 erfolgt ist.