Arbeitsecke kein „häusliches Arbeitszimmer“

Der BFH entschied mit Urteil vom 22.03.2016 VIII R 10/12, dass ein büromäßig eingerichteter Arbeitsbereich, der durch einen Raumteiler (Sideboard) vom Wohnbereich getrennt ist, kein häusliches Arbeitszimmer darstellt. Die Abgrenzung durch ein Sideboard sei nicht mit einem durch Wände und Türen abgeschlossenen Raum gleichzusetzen.

Der Ausschluss von Betriebsausgaben für einen Arbeitsbereich in einem gemischt genutzten Raum ist nach Auffassung des Gerichts verfassungsgemäß.

Das Urteil im Volltext