Private Beiträge zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten
Altersvorsorge werden seit dem Jahr 2002 durch die Gewährung von Zulagen und
eine ggf. darüber hinausgehende Entlastungswirkung durch den
Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert (Riester-Förderung).
Mit Wirkung zum 01.01.2018 ist die Förderung weiter verbessert worden:
Die Grundzulage wurde von 154 auf 175 Euro pro Jahr erhöht. Durch die
Schaffung eines neuen Freibetrags in der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung werden Riester-Renten zukünftig bei der Berechnung der
Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet. Leistungen aus dem
sog. "betrieblichen Riester" unterliegen in der Auszahlungsphase nicht mehr
der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (keine
"Doppelverbeitragung" mehr).
Ab dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische
Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten
Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung und kommt damit
zahlreichen Informationswünschen nach. Die dargestellten Ergebnisse basieren
auf Werten zum Auswertungsstichtag 15.05.2017. Das Beitragsjahr 2014
steht dabei im Fokus. Die Daten für die Beitragsjahre 2015 und 2016 sind
vorläufig, da die der Statistik zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahren
noch nicht abgeschlossen sind.
1. Zentrale Ergebnisse zur Rieser-Förderung
Personen (Anzahl)
Personen / Volumen
Beitragsjahr
2014
2015
2016
geförderte Personen insgesamt
11.051.894
11.032.729
11.104.167
davon nach Förderart:
– nur Zulagen
6.710.600
6.831.903
– nur Steuerentlastung
122.793
125.291
– Zulagen und Steuerentlastung
4.218.501
4.075.535
davon nach Geschlecht:
– Männer
4.815.875
4.792.146
4.767.490
– Frauen
6.236.019
6.240.583
6.336.677
davon nach Gebiet:
– alte Bundesländer (ohne Berlin)
8.841.264
8.841.546
8.976.264
– neue Bundesländer (inkl. Berlin)
2.140.437
2.104.722
2.110.900
– Ausland/unbekannt
70.193
86.461
17.003
Volumen in Mio. Euro
Gesamtförderung
3.617,5
3.763,8
3.781,0
2. Einkommensstruktur der geförderten Personen – Beitragsjahr 2014
maßgebende Jahreseinnahme von
Männer und Frauen
Männer
Frauen
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
unter 10.000 Euro
2.134.075
20,3 %
465.354
10.1 %
1.668.721
28,1 %
10.000 bis unter 20.000 Euro
1.986.804
18,9 %
459.224
10,0 %
1.527.580
25,8 %
20.000 bis unter 30.000 Euro
1.999.091
19,0 %
813.809
17.7 %
1.185.282
20,0 %
30.000 bis unter 40.000 Euro
1.766.590
16,8 %
960.771
20,9 %
805.819
13,6 %
40.000 bis unter 50.000 Euro
1.075.854
10,2 %
672.110
14,6 %
403.744
6,8 %
50.000 Euro und mehr
1.568.795
14,9 %
1.228.493
26,7 %
340.302
5,7 %
insgesamt
10.531.209
100,0 %
4.599.761
100,0 %
5.931.448
100,0 %
(Auszug aus einer Statistik zur Riester-Förderung des BMF)