Sachbe­zugs­werte ab 2019

Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2018 I S. 1842) gegenüber 2018 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2019 insgesamt 251 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:

Frühstück: 53 Euro

Mittag-/Abendessen (jeweils): 99 Euro monatlich.

Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der
Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt,  ergibt sich
somit ein Wert von 3,30 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von
1,77 Euro
(Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers
mindern den Sachbezugswert.

Das BMF-Schreiben finden Sie hier