Bruchteilsnießbrauch
Beim Bruchteilsnießbrauch wird nur der einem Miteigentümer zustehende Miteigentumsanteil mit einem Nießbrauch belastet.
Er ist vom Quotennießbrauch zu unterscheiden.
Beim Bruchteilsnießbrauch wird nur der einem Miteigentümer zustehende Miteigentumsanteil mit einem Nießbrauch belastet.
Er ist vom Quotennießbrauch zu unterscheiden.
Kanzlei Groll, Gross & Steiner
Prannerstraße 6
80333 München