Steuerklassen

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht in § 15 ErbStG drei Steuerklassen vor.

Steuerklasse I:

  1. der Ehegatte und der Lebenspartner
  2. die Kinder und Stiefkinder
  3. die Abkömmlinge der unter Nr. 2 genannten  Kinder und Stiefkinder
  4. die Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen

Steuerklasse II:

  1. die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören
  2. die Geschwister
  3. die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern
  4. die Stiefeltern
  5. die Schwiegerkinder
  6. die Schwiegereltern
  7. der geschiedene Ehegatte und der Lebenspartner einer aufgehoben Lebenspartnerschaft

Steuerklasse III:

alle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen

Nach den Steuerklassen richten sich die Steuersätze, vgl. § 19 ErbStG.