Transmortale Vollmacht

Hierbei handelt es sich um eine Vollmacht, die über den Tod des Erblassers hinaus gilt. Der Bevollmächtigte ist nach dem Tod des Erblassers weiter berechtigt, über den Nachlass in Vertretung der Erben zu verfügen.

Ist dies seitens der Erben nicht gewollt, können sie die Vollmacht widerrufen, es sei denn, dass der Erblasser den Widerruf ausgeschlossen hat. Ein Widerruf ist dann nur aus einem wichtigen Grund möglich.