Index: J

Juristische Personen

Juristische Personen Neben natürlichen Personen sind auch Juristische Personen erbfähig. Das Gesetz unterscheidet bei Juristischen Personen zwischen solchen des Privatrechts und solchen des Öffentlichen Rechts: Unter

Jastrowsche Klausel

Jastrowsche Klausel Die Jastrowsche Klausel möchte die Wirkung der Pflichtteilsstrafklausel/Verwirkungsklausel verstärken. Danach bekommt derjenige Schlusserbe, der den Pflichtteil nicht geltend macht, ein Geldvermächtnis in Höhe seines gesetzlichen