Juristische Personen
Juristische Personen Neben natürlichen Personen sind auch Juristische Personen erbfähig. Das Gesetz unterscheidet bei Juristischen Personen zwischen solchen des Privatrechts und solchen des Öffentlichen Rechts: Unter
Juristische Personen Neben natürlichen Personen sind auch Juristische Personen erbfähig. Das Gesetz unterscheidet bei Juristischen Personen zwischen solchen des Privatrechts und solchen des Öffentlichen Rechts: Unter
Jastrowsche Klausel Die Jastrowsche Klausel möchte die Wirkung der Pflichtteilsstrafklausel/Verwirkungsklausel verstärken. Danach bekommt derjenige Schlusserbe, der den Pflichtteil nicht geltend macht, ein Geldvermächtnis in Höhe seines gesetzlichen
Kanzlei Groll, Gross & Steiner
Prannerstraße 6
80333 München