Motivirrtum
Motivirrtum Bei einem Motivirrtum handelt es sich um einen Irrtum über den Beweggrund. Liegt ein solcher bei dem Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung vor und
Motivirrtum Bei einem Motivirrtum handelt es sich um einen Irrtum über den Beweggrund. Liegt ein solcher bei dem Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung vor und
Miterbe Wird der Erblasser nicht von einer Person – dem Alleinerben – sondern von mehreren beerbt, sind sie Miterben. Mit dem Erbfall geht der Nachlass
Minderjähriger Erbe oder Vermächtnisnehmer Erhält ein Minderjähriger eine Erbschaft oder ein Vermächtnis, fällt dieses Vermögen in die Vermögenssorge der Eltern als gesetzliche Vertreter. Wünscht der Erblasser,
Mietverhältnis – Erbe als Mieter Lebte der Erblasser als Mieter in einer Wohnung, sind einige Besonderheiten zu beachten. Denn das Mietrecht macht von dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge eine Ausnahme.
Kanzlei Groll, Gross & Steiner
Prannerstraße 6
80333 München