Untervermächtnis
Untervermächtnis Das Untervermächtnis ist eine besondere Ausprägung des Vermächtnisses. Beschwert, also zur Herausgabe des vermachten Gegenstands verpflichtet, ist nicht der Erblasser, sondern der Vermächtnisnehmer, der
Untervermächtnis Das Untervermächtnis ist eine besondere Ausprägung des Vermächtnisses. Beschwert, also zur Herausgabe des vermachten Gegenstands verpflichtet, ist nicht der Erblasser, sondern der Vermächtnisnehmer, der
Unterhaltsanspruch Mit dem Tod des Unterhaltsverpflichteten endet der Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten. Den Erben treffen keine Unterhaltsverpflichtungen. Sie haften nur für bereits entstandene rückständige Unterhaltsleistungen nach
Universalsukzession Bei der Universalsukzession handelt es sich um den Fachbegriff für die Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tod des Erblassers geht automatisch der gesamte Nachlass des Erblassers
Ungeborenes Kind Das Gesetz bestimmt in § 1923 Abs. 1 BGB, dass das bereits gezeugte aber noch ungeborene Kind erbfähig ist. Das vor dem Erbfall
Und-Konto Bei einem Und-Konto können, im Gegensatz zum Oder-Konto, beide Kontoinhaber nur gemeinschaftlich über das Guthaben verfügen. Sie können somit nur gemeinsam Geld abheben, Überweisungen
Überschwerung Von einer Überschwerung spricht man, wenn die Überschuldung des Nachlasses allein auf einem Vermächtnis oder einer Auflage beruht. Beispiel: Erblasser A vermacht B 200.000,00
Übergabevertrag Übergabeverträge sind das Instrument der vorweggenommenen Erbfolge, in denen der Übertragende und der Begünstigte den Gegenstand und die Modalitäten der Übertragung regeln. Häufig werden
Kanzlei Groll, Gross & Steiner
Prannerstraße 6
80333 München