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Wiederverheiratungsklausel

Wiederverheiratungsklausel Eine Wiederverheiratungsklausel kann in einem gemeinschaftlichen Testament aufgenommen werden, um zu verhindern, dass der neue Ehepartner des Längerlebenden über das Zusammenleben oder über einen

Widerruf des Testaments

Widerruf des Testaments Der Erblasser kann jederzeit (§ 2253 BGB) sein Testament oder einzelne Verfügungen daraus widerrufen. Folgende Widerrufshandlungen stehen ihm hierzu zur Verfügung: durch

Wertermittlungsanspruch

Wertermittlungsanspruch Der Pflichtteilsberechtigte hat gegenüber dem Erben nach § 2314 BGB einen Auskunftsanspruch über den Bestand des Nachlasses. Der Erbe hat dem Pflichtteilsberechtigten dazu ein

Wechselbezügliche Verfügungen

Wechselbezügliche Verfügungen Wechselbezügliche Verfügungen können in einem gemeinschaftlichen Testament nach§ 2270 BGB getroffen werden. Hierbei handelt es sich um Verfügungen – Erbeinsetzung, Vermächtnis oder Auflage

Wahlvermächtnis

Wahlvermächtnis Ein Wahlvermächtnis (§ 2154 BGB) liegt vor, wenn der Vermächtnisnehmer von mehreren Nachlassgegenständen entweder den einen oder den anderen vermacht bekommt. Wer das Wahlrecht