Ende der „Cash-GmbH“

Zu den vielen Ungereimtheiten unseres Erbschaftsteuerrechts gehört es, daß man Geldvermögen in unbegrenzter Höhe steuerfrei übertragen kann, wenn man dieses in eine sog. Cash-GmbH einbringt. Der Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sieht Vorschriften vor, die dem ein Ende bereiten, zugleich aber unser Erbschaftsteuerrecht weiter komplizieren und auch „unschuldige Unternehmen“ treffen.

Zu den vielen Ungereimtheiten unseres Erbschaftsteuerrechts gehört es, daß man Geldvermögen in unbegrenzter Höhe steuerfrei übertragen kann, wenn man dieses in eine sog. Cash-GmbH einbringt. Der Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sieht Vorschriften vor, die dem ein Ende bereiten, zugleich aber unser Erbschaftsteuerrecht weiter komplizieren und auch „unschuldige Unternehmen“ treffen.

Der Beratungsbedarf steigt also noch weiter an. Wer die Möglichkeiten der Cash-GmbH nutzen möchte, der hat hierfür voraussichtlich noch bis 26.10.2012 Zeit, da ein Inkrafttreten des Gesetzes für den 27.10.2012 geplant ist. (Allerdings kann sich dieses Datum noch ändern!)