Unentgeltliches Wohnen ist keine Schenkung im Erbrecht

In der Praxis versuchen Pflichtteilsberechtigte häufig, Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen, weil ein anderer Angehöriger in einer Immobilie seines verstorbenen Elternteils unentgeltlich gewohnt hat.

In der Praxis versuchen Pflichtteilsberechtigte häufig, Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen, weil ein anderer Angehöriger in einer Immobilie seines verstorbenen Elternteils unentgeltlich gewohnt hat.

Der Bundesgerichtshof hat erneut am 27.01.2016 entschieden (Az. XII ZR 33/15), dass eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohn- oder Geschäftsräumen keine Schenkung darstellt, sondern eine nicht formbedürftige Leihe. Deshalb bestehen keine Pflichtteilsergänzungsansprüche.